Die Kategorie gefährliche Abfälle stellt an den Abfallerzeuger, den Transporteur und den Entsorger besondere Anforderungen. Stellt sich Rahmen der Abfallberatung bei der Deklarationsanalytik heraus, dass es sich um eine Abfallart handelt, die als gefährlicher Abfall eingestuft ist, muss der Abfall vor der Entsorgung über das elektronische Nachweisverfahren bei der unteren Abfallbehörde angezeigt bzw. angemeldet werden. Für die untere Abfallbehörde ist somit der Entsorgungsweg vom Ort der Erzeugung bis zur Entsorgung über das elektronische Nachweisverfahren transparent nachzuverfolgen.
Sie können von unseren zahlreichen und langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich profitieren. Wir kümmern uns um alle Belange in dem Verfahren, das gibt unseren Kunden den Raum sich seinem eigentlichen Geschäft zu widmen.